Ambulante Hilfen zur Erziehung

Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine ambulante Form von Erziehungshilfe, die im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorgesehen ist. Ambulante Jugendhilfe versteht sich als ein Angebot an Eltern oder andere Sorgeberechtigte, die im Zusammenleben mit ihren Kindern erzieherischer Hilfen bedürfen.

Die Aufgabe wird von den öffentlichen Trägern (Jugendämtern) an freie Träger wie das Zentrum für Gehörlosenkultur e.V. übertragen. Die MitarbeiterInnen führen diese in Abstimmung mit dem Jugendamt direkt in den Familien durch.

Unser Angebot

Beratung, Unterstützung und Begleitung (nach Absprache) im Zusammenhang mit:

  • Erziehung (Kinder)
    • Ernährung
    • Freizeitgestaltung mit Kindern
    • Sozialpädagogische Gruppenarbeit
    • Vermittlung zu anderen Fachdiensten

  • Erziehung (Jugendliche)
    • familiär bedingte Erziehungsfragen
    • Fragen zu hörgeschädigtenspezifischen Sozialisationsverläufen

  • Schwierigen Lebenssituationen
    • Familienkrisen
    • Ehe/Partnerschaftskonflikte
    • Integrationsprobleme

  • Kindergarten, Tagesstätten und Schule
    • Anmeldung
    • Kontakt zu Erzieher-/ LehrerInnen
    • Frühförderung

  • Wohnsituationen
    • Hauswirtschaft
    • Haushaltsführung
    • Kind-/Jugendgerechte Einrichtung

  • Briefverkehr
    • Anträge
    • Ämter
    • Schriftverkehr

  • Gesundheitsfürsorge
    • Ärzte und Krankenhaus
    • Vermittlung zu anderen Fachdiensten

Was ist unser Ziel?

Es ist ein besonderes Anliegen, Familien mit hörgeschädigten Mitgliedern Gesprächsangebote und Verständnis für ihre Freuden und Sorgen zu bieten. Die Familien erhalten individuell abgestimmte Unterstützung für den Alltag, und wir unterstützen sie in der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen.

Antragstellung

Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Familien mit hörbeeinträchtigten Familienmitgliedern, die in Erziehungsfragen Unterstützung wünschen. Diese stellen beim Jugendamt einen Antrag. Die MitarbeiterInnen der SPFH, das Jugendamt und die Familien entwickeln dann gemeinsam einen Hilfeplan, der verschiedene Formen der Unterstützung anbietet.

Die Sozialpädagogische Familienhilfe beginnt, wenn eine Kostenzusage vom Jugendamt vorliegt.

AnsprechpartnerInnen

Frau Viktoria Schnura
BA Erziehungswissenschaften
Tel.: 0151 42090835

schnura@zfg-dortmund.de

Raum: 115

Frau Lina Homberg
Sozialarbeiterin (BA)
Tel.: 01525 3492938

homberg@zfg-dortmund.de

Raum: 115

Herr Zoran Bebic
Diplom-Sozialarbeiter
Tel.: 01520 7406611

bebic@zfg-dortmund.de

Raum: 114

Frau Tanja Schreiner
Diplom-Sozialpädagogin
Tel.: 0151 42094295

schreiner@zfg-dortmund.de

Raum: 114
 

Unsere MitarbeiterInnen sind per Fax unter der Nummer 0231 913002-33 erreichbar.

Die Beratung erfolgt in deutscher Gebärdensprache (DGS). Die MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht.