Beratung für schwerhörige und ertaubte Menschen
Dieses Beratungsangebot richtet sich an Dortmunder BürgerInnen. Wir beraten kostenlos schwerhörige oder ertaubte Menschen, Cochlea-Implantat-TrägerInnen sowie ihre Angehörigen.
Auf Wunsch kommen bei einem Gespräch technische Hilfen wie Kopfhörer oder magnetinduktive Hörhilfen zum Einsatz, die das gesprochene Wort direkt über die T-Spule in das Hörgerät oder Cochlea-Implantat übertragen.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen Beistand und Informationen rund um die Hörschädigung als Hilfe zur Selbsthilfe, beispielsweise bei folgenden Themen:
Umgang mit der eigenen Hörschädigung oder der von Angehörigen
Bewältigung und Verarbeitung eines plötzlichen Hörverlustes (z.B. nach einem Hörsturz)
Schwierigkeiten im Alltag oder in der Partnerschaft aufgrund der Hörminderung
Hörhilfen und technische Zusatzgeräte bis hin zum CI (Cochlea-Implantat) sowie dazugehörige weitere Rehabilitationsmaßnahmen
Informationen über Kommunikationstaktiken und Kommunikationshilfen (z.B. SchriftdolmetscherInnen)
Antragstellung und Begründung von Kostenübernahmen
Schwerbehindertenrecht und Antragstellung
Begleiterscheinungen der Hörschädigung wie Tinnitus, Lärmempfindlichkeit oder Schwindel
Bei arbeits(platz)bezogenen Fragen, ggf. Weiterleitung zu anderen Fachdiensten (IFD)
Informationen über Reha-und Therapieangebote für hörbeeinträchtigte Menschen
Hörschädigungen bei Kindern, ggf. Weiterleitung in Fördermaßnahmen und Familiendienste
Kontakt zu Selbsthilfegruppen
Spezielle Seniorenberatung
Sprechstunden
- Mittwochs 10.00 - 12.00 Uhr
- Donnerstags 17.00 - 19.00 Uhr
Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach Vereinbarung selbstverständlich auch möglich.
Ansprechpartnerin

Frau Petra Uhlich
Diplom-Sozialarbeiterin
Tel.: 0231 91 30 02 -40
uhlich@zfg-dortmund.de
Raum: 116

Frau Antje Klöcker
Diplom-Heilpädagogin
Tel.: 0231 91 30 02 -40
kloecker@zfg-dortmund.de
Raum: 116
Wir sind per Fax unter der Nummer 0231 91 30 02 -33 erreichbar.
Die MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht.