Beratung für schwerhörige und ertaubte Menschen
Dieses Beratungsangebot richtet sich an Dortmunder BürgerInnen. Wir beraten kostenlos schwerhörige oder ertaubte Menschen, Cochlea-Implantat-TrägerInnen sowie ihre Angehörigen.
Auf Wunsch kommen bei einem Gespräch technische Hilfen wie Kopfhörer oder magnetinduktive Hörhilfen zum Einsatz, die das gesprochene Wort direkt über die T-Spule in das Hörgerät oder Cochlea-Implantat übertragen.
Unser Angebot
Wir bieten Ihnen Beistand und Informationen rund um die Hörschädigung als Hilfe zur Selbsthilfe, beispielsweise bei folgenden Themen:
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Umgang mit der eigenen Hörschädigung oder der von Angehörigen
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Bewältigung und Verarbeitung eines plötzlichen Hörverlustes (z.B. nach einem Hörsturz)
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Schwierigkeiten im Alltag oder in der Partnerschaft aufgrund der Hörminderung
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Hörhilfen und technische Zusatzgeräte bis hin zum CI (Cochlea-Implantat) sowie dazugehörige weitere Rehabilitationsmaßnahmen
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Informationen über Kommunikationstaktiken und Kommunikationshilfen (z.B. SchriftdolmetscherInnen)
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Antragstellung und Begründung von Kostenübernahmen
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Schwerbehindertenrecht und Antragstellung
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Begleiterscheinungen der Hörschädigung wie Tinnitus, Lärmempfindlichkeit oder Schwindel
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Bei arbeits(platz)bezogenen Fragen, ggf. Weiterleitung zu anderen Fachdiensten (IFD)
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Informationen über Reha-und Therapieangebote für hörbeeinträchtigte Menschen
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Hörschädigungen bei Kindern, ggf. Weiterleitung in Fördermaßnahmen und Familiendienste
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Kontakt zu Selbsthilfegruppen
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Spezielle Seniorenberatung
Beratungstermine
Termine können nach vorheriger Absprache vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen: schwerhoerigenberatung@zfg-dortmund.de
Ansprechpartnerin
Frau Antje Klöcker
Diplom-Heilpädagogin
Tel.: 0231 913002-40
kloecker@zfg-dortmund.de
Raum: 116
Frau Petra Uhlich
Diplom-Sozialarbeiterin
Tel.: 0231 913002-40
uhlich@zfg-dortmund.de
Raum: 116
Wir sind per Fax unter der Nummer 0231 913002-33 erreichbar.
Die MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht.