Beratung für schwerhörige und ertaubte Menschen

Dieses Beratungsangebot richtet sich an Dortmunder BürgerInnen. Wir beraten kostenlos schwerhörige oder ertaubte Menschen, Cochlea-Implantat-TrägerInnen sowie ihre Angehörigen.

Auf Wunsch kommen bei einem Gespräch technische Hilfen wie Kopfhörer oder magnetinduktive Hörhilfen zum Einsatz, die das gesprochene Wort direkt über die T-Spule in das Hörgerät oder Cochlea-Implantat übertragen.

Unser Angebot

Wir bieten Ihnen Beistand und Informationen rund um die Hörschädigung als Hilfe zur Selbsthilfe, beispielsweise bei folgenden Themen:

  • Umgang mit der eigenen Hörschädigung oder der von Angehörigen

  • Bewältigung und Verarbeitung eines plötzlichen Hörverlustes (z.B. nach einem Hörsturz)

  • Schwierigkeiten im Alltag oder in der Partnerschaft aufgrund der Hörminderung

  • Hörhilfen und technische Zusatzgeräte bis hin zum CI (Cochlea-Implantat) sowie dazugehörige weitere Rehabilitationsmaßnahmen

  • Informationen über Kommunikationstaktiken und Kommunikationshilfen (z.B. SchriftdolmetscherInnen)

  • Antragstellung und Begründung von Kostenübernahmen

  • Schwerbehindertenrecht und Antragstellung

  • Begleiterscheinungen der Hörschädigung wie Tinnitus, Lärmempfindlichkeit oder Schwindel

  • Bei arbeits(platz)bezogenen Fragen, ggf. Weiterleitung zu anderen Fachdiensten (IFD)

  • Informationen über Reha-und Therapieangebote für hörbeeinträchtigte Menschen

  • Hörschädigungen bei Kindern, ggf. Weiterleitung in Fördermaßnahmen und Familiendienste

  • Kontakt zu Selbsthilfegruppen

  • Spezielle Seniorenberatung

Beratungstermine

Termine können nach vorheriger Absprache vereinbart werden. Bitte wenden Sie sich an die Mitarbeiterinnen: schwerhoerigenberatung@zfg-dortmund.de

 

Ansprechpartnerin

Frau Petra Uhlich
Diplom-Sozialarbeiterin
Tel.: 0231 913002-40

uhlich@zfg-dortmund.de

Raum: 116

Frau Antje Klöcker
Diplom-Heilpädagogin
Tel.: 0231 913002-40

kloecker@zfg-dortmund.de

Raum: 116

Wir sind per Fax unter der Nummer 0231 913002-33 erreichbar.

Die MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht.