So hilft der Betreuungs-Verein.
Manchmal können Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln.
Der Betreuungs-Verein unterstützt sie.
So unterstützt Sie ein Betreuer oder eine Betreuerin:
Zum Beispiel:
Der Betreuer oder die Betreuerin spricht mit dem Arzt oder der Ärztin.
Der Betreuer oder die Betreuerin teilt mit Ihnen das Geld ein.
Oder hilft, wenn Sie Schulden haben.
Der Betreuer oder die Betreuerin hilft Ihnen, eine neue Wohnung zu mieten.
Er hilft bei Schwierigkeiten mit dem Vermieter.
Der Betreuer oder die Betreuerin kann Ihnen bei Anträgen helfen.
Zum Beispiel
- beim Job-Center,
- bei der Kranken-Kasse oder
- bei der Renten-Versicherung.
Das ist wichtig:
Sie müssen die rechtliche Betreuung beim Betreuungs-Gericht beantragen.
Jeder kann diesen Antrag stellen.
Wir unterstützen Sie dabei.
Wir beraten Sie auch in Gebärden-Sprache.
Wir vermitteln auch in andere Fach-Bereiche im Zentrum und
zu anderen Beratungs-Stellen in Dortmund.
Wir haben offene Sprech-Stunden:
Montags 09:00 - 11:00 Uhr
Sie können auch einen Termin abmachen.
Vorsorge-Vollmacht
Wir beraten Sie auch zur Vorsorge-Vollmacht.
Das bedeutet:
Sie möchten, dass eine bestimmte Person Sie betreut.
Dann braucht diese Person eine Vollmacht von Ihnen.
Wir sagen Ihnen:
So können Sie die Vollmacht schreiben.
Wir bestätigen Ihre Vollmacht.
Der Betreuungs-Verein beantwortet Ihre Fragen.
Unsere Mitarbeiterinnen sind per Fax 0231 91 30 02 -33 erreichbar
oder per Mail unter betreuungsverein@zfg-dortmund.de.