IFD Arbeitsplatzsicherung
IFD für Menschen mit Hörbeeinträchtigung im Auftrag des Landschaftsverband Westfalen-Lippe:
Der Integrationsfachdienst Dortmund besteht aus zwei Abteilungen:
- Arbeitsplatzsicherung
- Psychosoziale Begleitung in Inklusionsbetrieben
Unser Angebot
Gespräch im Betrieb:
- IFD ist neutral und berät Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
- IFD ist neutral und berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Information über Kommunikation und Gehörlosenkultur
- Maßnahme zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse (Fort-und Weiterbildung)
- Untertützung bei Krisen und Konfliktgespräche mit Kollegen und Vorgesetzten
- Umsetzung auf andere Arbeitsplätze
- Unterstützung bei Wiedereinstieg in den Beruf nach längerer Krankheit
- Unterstützung bei Anträgen mit beruflichem Zusammenhang
Gebärdensprachdolmetscher:
- Arbeitsassistenz
- Einzeleinsätze von Dolmetscherinnen und Dolmetschern
- Einrichtung von Dolmetscherkontingenten
Technische Hilfen am Arbeitsplatz:
- Behinderungsgerechte Einrichtung von Arbeitsplätzen
- Maschinen
- Signalanlagen
- Zusatzausstattung (Telefon, FM-Anlage etc.)
- Technische Hilfen wie z.B. Telefonverstärker
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in den Inklusionsbetrieben erhalten dieselben Leistungen mit regelmäßigeren Terminen. In der psychosozialen Begleitung ist nach Bedarf mehr Zeit für intensive Gespräche über berufliche und auch persönliche Themen.
Für ein Erstgespräch nehmen Sie gerne telefonisch, per Fax, Mail oder Signal Kontakt zu uns auf.
AnsprechpartnerInnen
Frau Andrea Brockmeyer-Krebs
Diplom-Sozialarbeiterin
Arbeitssicherung
Tel.: 0231 913002-11
brockmeyer-krebs@zfg-dortmund.de
Raum: 213
Frau Linda Kuhnen
Sozialarbeiterin/-pädagogin BA
Arbeitssicherung
Tel.: 0231 913002-21
kuhnen@zfg-dortmund.de
Raum: 210
Frau Katja Timmer
Heilerziehungspflegerin/Psychologin
Arbeitssicherung
Tel.: 0231 913002-15
timmer@zfg-dortmund.de
Raum: 212
Wir sind per Fax unter der Nummer 0231 913002-33 erreichbar.
Die Beratung erfolgt in deutscher Gebärdensprache (DGS). Die MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht.