Ambulante Hilfen zur Erziehung
Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist eine ambulante Form von Erziehungshilfe, die im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorgesehen ist. Ambulante Jugendhilfe versteht sich als ein Angebot an Eltern oder andere Sorgeberechtigte, die im Zusammenleben mit ihren Kindern erzieherischer Hilfen bedürfen.
Die Aufgabe wird von den öffentlichen Trägern (Jugendämtern) an freie Träger wie das Zentrum für Gehörlosenkultur e.V. übertragen. Die MitarbeiterInnen führen diese in Abstimmung mit dem Jugendamt direkt in den Familien durch.
Unser Angebot
Beratung, Unterstützung und Begleitung (nach Absprache) im Zusammenhang mit:
- Erziehung (Kinder)
- Ernährung
- Freizeitgestaltung mit Kindern
- Sozialpädagogische Gruppenarbeit
- Vermittlung zu anderen Fachdiensten
- Erziehung (Jugendliche)
- familiär bedingte Erziehungsfragen
- Fragen zu hörgeschädigtenspezifischen Sozialisationsverläufen
- Schwierigen Lebenssituationen
- Familienkrisen
- Ehe/Partnerschaftskonflikte
- Integrationsprobleme
- Kindergarten, Tagesstätten und Schule
- Anmeldung
- Kontakt zu Erzieher-/ LehrerInnen
- Frühförderung
- Wohnsituationen
- Hauswirtschaft
- Haushaltsführung
- Kind-/Jugendgerechte Einrichtung
- Briefverkehr
- Anträge
- Ämter
- Schriftverkehr
- Gesundheitsfürsorge
- Ärzte und Krankenhaus
- Vermittlung zu anderen Fachdiensten
Was ist unser Ziel?
Es ist ein besonderes Anliegen, Familien mit hörgeschädigten Mitgliedern Gesprächsangebote und Verständnis für ihre Freuden und Sorgen zu bieten. Die Familien erhalten individuell abgestimmte Unterstützung für den Alltag, und wir unterstützen sie in der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen.
Antragstellung
Dieses Angebot richtet sich insbesondere an Familien mit hörbeeinträchtigten Familienmitgliedern, die in Erziehungsfragen Unterstützung wünschen. Diese stellen beim Jugendamt einen Antrag. Die MitarbeiterInnen der SPFH, das Jugendamt und die Familien entwickeln dann gemeinsam einen Hilfeplan, der verschiedene Formen der Unterstützung anbietet.
Die Sozialpädagogische Familienhilfe beginnt, wenn eine Kostenzusage vom Jugendamt vorliegt.
AnsprechpartnerInnen
Frau Viktoria Schnura
BA Erziehungswissenschaften
Tel.: 0151 42090835
schnura@zfg-dortmund.de
Raum: 115
Frau Lina Homberg
Sozialarbeiterin (BA)
Tel.: 01525 3492938
homberg@zfg-dortmund.de
Raum: 115
Herr Zoran Bebic
Diplom-Sozialarbeiter
Tel.: 01520 7406611
bebic@zfg-dortmund.de
Raum: 114
Frau Hannah Jürgens
Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin (BA)
Tel.: 01515 6951746
juergens@zfg-dortmund.de
Raum: 114
Unsere MitarbeiterInnen sind per Fax unter der Nummer 0231 913002-33 erreichbar.
Die Beratung erfolgt in deutscher Gebärdensprache (DGS). Die MitarbeiterInnen unterliegen der Schweigepflicht.